„Wir werden sie Unsere Zeichen überall auf Erden und an ihnen selbst sehen lassen, damit ihnen deutlich wird, daß es die Wahrheit ist…“.(49:53)
…”Sind sie es, die die Barmherzigkeit deines Herrn zu verteilen haben? Wir Selbst verteilen unter ihnen ihren Lebensunterhalt im irdischen Leben, und Wir erhöhen einige von ihnen über die anderen (in der Versorgung), auf daß die einen die anderen in den Dienst nehmen mögen”…43|32|
…”Wir erhöhen einige von ihnen über die anderen (in der Versorgung), auf dass die einen die anderen in den Dienst nehmen mögen…”
Wirtschaft ist ein von Gott erschaffenes System. Es basiert auf die natürliche von Allah erschaffene Eigenschaft des Menschen -die Sättigung seiner Bedürfnisse-. Man hat ein Bedürfnis und arbeitet dafür das zu erreichen man kauft, verkauft oder bietet irgendwelche Dienstleistungen an. Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw. das ist alles von Allah geplant (Wir erhöhen einige von ihnen über die anderen (in der Versorgung), auf dass die einen die anderen in den Dienst nehmen mögen) Die islamische Wirtschaft hat ein Wirtschaftssystem, um soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist eine Sammlung an Richtlinien bzw. Geboten und Verboten.
Ein Artikel wird Auszugsweise dargestellt, um die Verbindung zwischen Islam und soziale Wirtschaft darzustellen:
KAS AUSLANDSINFORMATIONEN 11|2010 Prof. Dr. Volker Nienhaus
▪ Der Islam vermittelt eine positive Werthaltung zum Diesseits im Allgemeinen und zur Beteiligung am Erwerbsleben im Besonderen.
▪ Die islamische Wirtschaftsethik weist in ihren Inhalten im
Bereich der Individualethik sehr viele Übereinstimmungen
mit westlich-christlichen Vorstellungen auf. Der persönlichen Leistung wird ein hoher Wert beigemessen.
▪ Jeder ist verpflichtet, seinen Lebensunterhalt durch
eigene Arbeit zu bestreiten. Eigene Leistung (körperliche und geistige Arbeit) ist die wichtigste Grundlage für
den legitimen Erwerb von materiellen Gütern und von
Reichtum.
▪ Weder individuelle menschliche Fähigkeiten noch natürliche Ressourcen sollen unnötig brach liegen, und die
Verschwendung oder der leichtfertige Umgang mit
Ressourcen müssen unterbleiben.
▪ Legitim erworbener Reichtum soll nicht zur maximalen Befriedigung eigener (diesseitiger) Bedürfnisse
verwendet werden. Luxuskonsum ist verpönt. Der Islam
mahnt zur Mäßigung, und eine soziale Verwendung von
Überschüssen ist verdienstvoll.
▪ Bedürftige haben einen im Koran begründeten und institutionell abzusichernden Anspruch auf solidarische Hilfe der
Gemeinschaft. Daher sind die Muslime verpflichtet, zakat
zu entrichten, d. h. eine Abgabe von etwa 2,5
Prozent des Vermögens oder 5 Prozent bzw.
10 Prozent landwirtschaftlicher Erträge, die
für spezielle (soziale) Zwecke zu verwenden
ist. Dies ist eine Verpflichtung des Einzelnen,
und die Ansprüche der Bedürftigen sollen von
der Gemeinschaft oder der Gesellschaft (und
allenfalls nachrangig vom Staat) befriedigt werden, worin
sich Ähnlichkeiten mit dem Subsidiaritätsprinzip zeigen.
▪ Da Allah die Güter dieser Welt allen Menschen zur
Verfügung gestellt hat, darf die Ungleichverteilung
von Einkommen und Vermögen nicht zu groß werden.
Andernfalls muss der Staat insbesondere zur Armutsbekämpfung korrigierend eingreifen.
▪ Der Mensch hat als Stellvertreter Gottes nur Nutzungsrechte an der Schöpfung. Er darf sie nicht nachhaltig
schädigen und muss bei seinen Handlungen berechtigte Ansprüche künftiger Generationen berücksichtigen. Konkret wird aus diesem Grundsatz u. a. ein
Kollektiveigentum an nicht vermehrbaren Ressourcen
Die Finanzpolitik sollte Steuereinnahmen und öffentliche Ausgaben im
Gleichgewicht halten, so dass der
Staatshaushalt insgesamt ausgeglichen
ist.
(Bodenschätzen, aber auch Wasser) und neuerdings die
Forderung nach Umweltschutz abgeleitet.
▪ Das islamische Recht erkennt Privateigentum an Produktionsmitteln an. Nationalisierungen und staatliche Wirtschaftslenkung sind nur in Ausnahmesituationen zulässig.
▪ Erst durch Arbeit werden die Produktionsfaktoren Boden
und Kapital produktiv, weswegen nicht allein aus deren
Besitz ein Einkommen bezogen werden
darf. Finanzierungs-, Pacht- und andere
Verträge, die Erträge und Risiken des
produktiven Faktoreinsatzes den Beteiligten
zuordnen, müssen bestimmten Gerechtigkeitskriterien genügen.
▪ Preise sollten gerecht sein – was bedeutet, dass sie sich
auf Wettbewerbsmärkten bilden sollen. Monopolisierung
und Horten führen zur Ausbeutung einer Marktpartei,
beides muss deshalb bekämpft werden.
▪ Praktiken und Handlungsweisen mit unsozialen und
andere schädigenden Konsequenzen sind verboten,
woraus u.a. gefolgert wird, dass auf Märkten Wettbewerb
herrschen soll und Monopolisierungen zu unterbinden
sind.
▪ Außerdem sind alle Transaktionen verboten, bei denen –
wie bei Glücksspielen und Spekulationsgeschäften – eine
Partei nur auf Kosten der anderen gewinnen kann.
▪ Die Geldpolitik hat für ein stabiles Preisniveau zu sorgen.
▪ Die Finanzpolitik sollte Steuereinnahmen und öffentliche
Ausgaben im Gleichgewicht halten, so dass der Staatshaushalt insgesamt ausgeglichen ist.
▪ Der Staat hat eine Basisinfrastruktur (einschließlich
eines Rechtssystems) sowie bestimmte öffentliche Güter
bereitzustellen und sollte auf Eingriffe in Wettbewerbsmärkte verzichten.
In dieser Liste finden sich praktisch alle Elemente, die auch
für eine Soziale Marktwirtschaft konstituierend sind und die
in den „Leitlinien für Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und
nachhaltiges Wirtschaften‟ der Konrad-Adenauer-Stiftung
zusammengefasst wurden.
„…So sei denn Allah gepriesen, der beste Schöpfer.“(35:14)
„Dies ist Allahs Schöpfung. Zeigt mir nun, was andere außer Ihm geschaffen haben.“ (11:31)
https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=6a48362c-5f1b-ba03-8afe-50d8ef8c3b4a&groupId=252038https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=6a48362c-5f1b-ba03-8afe-50d8ef8c3b4a&groupId=252038
„…So sei denn Allah gepriesen, der beste Schöpfer.“(35:14)